agb.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 15.09.2009)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der weber büro- & objekteinrichtung GmbH (nachstehend „Weber“) und den Verbrauchern und Unternehmern, die das Angebot von weber büro- & objekteinrichtung GmbH nutzen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Die AGB gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung, auch wenn bei zukünftigen Geschäften nicht nochmals ausdrücklich Bezug auf diese Bedingungen genommen wird. Lieferungen und Leistungen durch Weber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Leistungen durch den Erwerber gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote von Weber sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Bestellangebot an Weber abzugeben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Käufer erhält im Onlineshop nach dem Bestellvorgang eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zugesandt.

Weber ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 7 Kalendertagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird übermittelt durch E-Mail, Fax oder per Post. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
Mit Erhalt der Auftragsbestätigung erkennt der Käufer die Lieferbedingungen an. Alle Vereinbarungen – auch Abänderungen oder Ergänzungen – bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch weber. Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Lieferung als Auftragsbestätigung.
Weber ist auch nach Vertragsschluss berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Käufers von diesem Vorkasse zu verlangen oder entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
Die Bezahlung der Waren erfolgt üblicher Weise per Überweisung auf unser angegebenes Konto. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Weber behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. Die Bezahlung auf Rechnung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Käufer, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen.

Der Abzug von Skonti oder ein längeres Zahlungsziel bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Ein Skonto-Abzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Rechnungen noch unausgeglichen sind.

Weber behält sich in Einzelfällen, insbesondere bei Sukzesssivlieferverträgen vor, Teilrechnungen zu stellen. Bei Vorkasse gerät der Käufer mit dem Zahlungsverzug gleichzeitig in Annahmeverzug. Werden die Zahlungsfristen um mehr als 2 Wochen überschritten, so werden unsere gesamten Forderungen aus den Lieferungen sofort fällig, auch wenn teilweise andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind.

§ 4 Lieferung / Gefahrenübergang / Transportrisiko
Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Der Versand des Kaufgegenstands ist, falls im Angebot nicht anders beschrieben, kostenfrei innerhalb Deutschlands. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes im Angebot angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Die Art des Versands der Ware erfolgt einschließlich eventuell erforderlicher Verpackung nach Wahl von Weber. Anfahrt, Entladung und Entgegennahme der Waren müssen gewährleistet sein. Von Weber nicht verschuldete Ereignisse, die ihm die Erfüllung vereinbarter Zustelltermine ganz oder teilweise unmöglich machen, befreien ihn für die Zeit ihrer Dauer von seinen Verpflichtungen. Dies gilt insbesondere bei Terminüberschreitungen durch widrige Witterungs- und Straßenverhältnisse (Glatteis / Schnee / Hochwasser / Staus / Straßensperrung etc.) sowie fehlenden oder mangelhaften Anfahrmöglichkeiten zur Abladestelle. Falls der Käufer eine besondere Verpackung, Versandart oder eine Zustellung in Sonderfahrt wünscht, werden die auftretenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Versand durch Weber geht die Gefahr der Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. Bei Abholung der Ware durch oder auf Veranlassung des Käufers geht die Gefahr mit Ausgabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragte auf den Käufer über.

§ 5 Lieferzeit und Lieferbedingungen
Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es ei denn, Weber hat einen Liefertermin/eine Lieferfrist mit dem Vermerk „verbindlich, fest oder fix“ zugesagt. Ein zugesagter Termin gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Weber. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Versenden der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor einer vollständigen Klärung aller Einzelheiten des Auftrages.

Der Auslieferungstag in der bestätigten Woche bleibt Weber vorbehalten. Soweit Weber an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte –gleichgültig ob im Werk oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten – insbesondere behördliche Eingriffe, höhere Gewalt, Krieg, Katastrophen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird Weber von der Lieferpflicht frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmepflicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Weber behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit Weber rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Weber (nach Mahnung) berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Käufer gestatteten Vermietung von Waren, an denen Weber Eigentumsrechte zustehen, trifft der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an diesen ab. Weber nimmt die Abtretung hiermit an. Er ist zur Anzeige der Abtretung jederzeit berechtigt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht Weber gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwirbt Weber das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Fakturenwerte der Vorbehaltsware zu den verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung.

Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für Weber. Für die durch Verbindung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die dem Lieferer abgetretenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten hat der Käufer Weber unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Weber verpflichtet sich, die ihm nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten, die der Käufer nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, die zu sichernden um mehr als 20% übersteigt.

§ 7 Preise
Der im Onlineshop-Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Bei sonstigen Angeboten werden in den einzelnen Positionen nur die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer angegeben.

§ 8 Mängelhaftung
Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Eintreffen der Lieferung Weber in Textform anzuzeigen. Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht behebbare z.B. in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Für die genaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie für die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht Weber das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Wurde die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung erfolgreich durchgeführt, sind alle Ansprüche des Käufers abgegolten. Dem Käufer steht das Recht zum Rücktritt, zum Schadensersatz oder zur Minderung nur dann zu, wenn Weber bei Vorliegen eines Mangels die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterlässt oder diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt. Rücksendungen dürfen nur mit Einverständnis von Weber erfolgen. Für sämtliche Arbeiten, wie Verankerungen von Schrankwänden, Elektrifizierung von Büroarbeitsplätzen usw., die vom Kunden oder dessen Beauftragten in eigener Verantwortung durchgeführt werden, übernimmt Weber keine Verantwortung. Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist. Herstellergarantien bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

§ 9 Muster und Zeichnungen
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich Weber das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis von Weber weitergegeben werden. Musterstücke sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von einem Monat zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen. Musterstücke in Sonderanfertigung sind stets käuflich zu übernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Besondere Farbgebungen nach eingesandten Farbmustern zählen ebenfalls als Sonderanfertigung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden.

§ 10 Haftungsbeschränkung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitgehende Ansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung von Kardinalspflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Soweit zulässig, haften wir im übrigen grundsätzlich nur für den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt, ebenso zwingende Haftungsvorschriften. Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen, bei denen diese AGB zur Anwendung kommen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen der Geschäftssitz von Weber. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 12 Datenschutz

Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.